Beispiel 8
Der deutsche Staatsangehörige A zieht nach seiner Pensionierung in die Schweiz (Lebensmittelpunkt). Er behält seine Wohnung in Berlin, die er bei seinen Aufenthalten in Berlin selbst nutzt. Muss A im Zeitpunkt des Wegzugs in die Schweiz seinen fiktiven Veräußerungsgewinn bezüglich seines Anteils (> 25%) an einer deutschen GmbH sowie an einer niederländischen BV (> 25%) versteuern?