Beispiel 11
A, der seit langem in Deutschland lebt, schenkt im Jahr 2019 dem B, wohnhaft in einem DBA-Staat außerhalb der EU, seinen 5%igen Anteil an einer Kapitalgesellschaft.
Die Schenkung löst die Besteuerung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG 2007 aus.
Nach der Schenkung zieht B im Jahr 2021 [Alt. 2022] nach Deutschland (Lebensmittelpunkt).