Zeichen im Steuerwettbewerb 


Mit dem sog. Startup-Gesetz setzt Spanien ein klares Zeichen im Steuerwettbewerb. Durch verschiedene Steuererleichterungen sollen Arbeitskräfte, Unternehmen, Unternehmer und Investoren angelockt werden. Im Mittelpunkt stehen sog. Startup-Unternehmen, die regelmäßig eine besondere Infrastruktur bzw. Ökosystem benötigen. Flankiert werden die Steuerrechtsänderungen mit Einführung eines neuen Visums für Telearbeiter. Aus Sicht des spanischen Gesetzgebers wird das Gesetz als Meilenstein für die Anpassungen an die europäischen Exzellenzstandards des "EU Startups Nations Standard" angesehen.

Insbesondere ist die (temporäre) Reduktion des Körperschaftsteuersatzes auf 15% sowie die Ausdehnung des Sonderregimes für Zuzügler (Lex Beckham) hervorzuheben. Letztere ist für etwaige Umzugsgestaltungen von erheblicher Relevanz, da durch ein richtiges Zusammenspiel der deutschen und spanischen Steuervorschriften die steuerpflichtige Aufdeckung stiller Reserven  (Wegzugsteuer) vermieden werden kann.

Wettstreit um Talente: Die umworbene Generation

Der demographische Wandel hat die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt zum Tanzen gebracht. Die Angst vor dem Gespenst der Arbeitslosigkeit ist verschwunden. Heute fürchten sich nicht mehr die Arbeitnehmer, sondern die Arbeitgeber, ausgelöst durch den chronisch gewordenen Arbeitskräftemangel.

Das dadurch der Wettstreit um Talente ein zentrales Thema für uns alle ist, steht außer Frage. Diesen Wettbewerb werden Unternehmen nur bestehen, wenn sie herausstellen können, was sie besonders macht. Talente aus der Generation Z etwa legen, eher den Focus auf den Spaß an der Tätigkeit, Teamorientierung und wenig hierarchische Strukturen. Zudem setzen sich diese jungen Menschen viel inten siver mit der Frage des sozialen Mehrwerts eines Arbeitgebers auseinander sowie dessen Unternehmenszweck, sprich dem Purpose. (Sinn und Zweck eines Unternehmens)

Ein Lösungsbeitrag könnte (Home-) Office auf Mallorca sein. Durch das beschriebene neue Gesetz ergeben sich attraktive Möglichkeiten für die Mitarbeitenden und die Unternehmen. 

Wir empfehlen und diskutieren Folgendes: Die Unternehmen bieten den High-Potentials einen zwei bis viermonatigen Aufenthalt auf Mallorca an. Die Arbeit findet in einem attraktiven Co-Working-Ökosystem statt. So können z.B. Projektarbeiten unter Einbindung von Experten aus verschiedenen Ländern oder Regionen zusammenfinden. In mediterranem Umfeld kann durch ein Mix von Austausch, Partizipation, Kreativität und Kommunikation ein ideales Ergebnis entstehen. So kann ein neuartiger „Point of Inspiration“ entstehen.

Den vielen positiven Aspekten dieser Flexibilisierung stehen länderübergreifende Compliance-Anforderungen gegenüber. Dafür bieten wir Lösungen, sprechen Sie uns an!


Nachrichtlich: Regulierung für die OECD - Mindestbesteuerung

Abschließend enthält das Start-up Gesetz auch Meldepflichten hinsichtlich der Richtlinienvorgaben zur sog. Mindestbesteuerung. Konkret wird eine Meldepflicht für in Spanien ansässige Muttergesellschaft einer Gruppe, deren Umsatz 750 Millionen Euro übersteigt, eingeführt. Insbesondere wird ein spezieller Bericht über die wichtigsten Größen innerhalb der Unternehmensgruppe sowie die abgeführte Körperschaftsteuer oder Steuern ähnlicher Art verlangt. Ist die oberste Muttergesellschaft einer solchen Gruppe in einem Nicht-DBA-Staat ansässig, greift die Meldepflicht ersatzweise auf Eben der in Spanien ansässigen und von dieser Gesellschaft kontrollierten Tochtergesellschaft. Die beschriebene Meldepflicht in Spanien gilt ab dem 22. Juni 2024.

Unser Lex-Beckham-Team berät Sie gerne.

Beratungsanfrage


INHALTSVERZEICHNIS 

Container for the dynamic page

(Will be hidden in the published article)