Mit Steuern steuern
Lockmittel für Unternehmensansiedlungen - Anreize um Talente zu gewinnen - Schnupper-Wegzug ohne Wegzugsteuer
In Spanien ist am 23. Dezember 2022 ein Gesetz zur Förderung des Ökosystems von Startups (Ley de fomento del ecosistema de las empresas emergentes) in Kraft getreten (Gesetz 28/2022 vom 21.12.2022). Kernpunkte des Gesetzes sind neben zahlreichen steuerlichen Erleichterungen für Startup-Unternehmen, ein neues Visum für Telearbeiter und eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs des sog. Lex-Beckham-Regimes, das Zuzüglern für einen befristeten Zeitraum einer eingeschränkten Einkommen- und Vermögensbesteuerung unterwirft.
Kernaussagen:
- Diverse Steueranreize für in Spanien ansässige Startups und deren Investoren. U.a. werden der spanische Körperschaftsteuersatz temporär auf 15% reduziert und Freibeträge für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme erhöht.
- Mit der Einführung eines neuen Visums für Telearbeiter werden auch Umzüge von potentiellen Fachkräften – insb. aus Drittstaaten – nach Spanien gefördert.
- Der Anwendungsbereich des sog. Lex-Beckham-Regimes (Sonderregelung für Zuzügler) wird umfassend ausgedehnt. Nach dieser Sonderregelung werden Zuzügler nur mit spanischem Einkommen und Vermögen besteuert.
- Für deutsche Steuerbürger kann für einen befristeten Zeitraum der Anfall der Wegzugsteuer verhindert werden.
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