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Mit Energie-Sanierung Steuern sparen
Kosten für Baumaßnahmen zur Steigerung der Energie-Effizienz können teilweise noch bis Ende 2025 steuerlich abgesetzt werden.
04. März 2024
Die spanische Regierung hat die Fristen zu verlängert, innerhalb derer Eigentümer und teilweise auch Mieter Steuervorteile in Anspruch nehmen können, wenn sie ihre Immobilien renovieren, um die Energieeffizienz zu verbessern. Diese Steuerermäßigungen werden bei der Einkommensteuererklärung (IRPF) angerechnet.
Eine wichtige Voraussetzung, um die den Steuervorteil nutzen zu können, ist ein Energieausweis, der vor und nach den Baumaßnahmen ausgestellt wird und die Effizienzsteigerung belegt. Das ist auch der wesentliche Stolperstein, da sich nicht jeder Eigentümer vor Beginn der Sanierung über die Bedingungen des Steuerbonus erkundigt.
Das Problem der fehlenden Energieausweise ist bekannt und verbreitet. Ein Energieausweis kann rückwirkend ausgestellt werden, indem ein Experte den Zustand des Gebäudes vor der Baumaßnahme beurteilt. Diese Bescheinigung kann amtlich registriert werden, was ebenfalls eine Bedingung für die Anerkennung ist.
Das Gesetz verlangt allerdings im Wortlaut, dass die Ausweise vor und nach den Arbeiten ausgestellt worden sein mussten. Ob das Finanzamt ausreichend flexibel ist, einen rückwirkend erstellten Ausweis anzuerkennen, ist mit einem Fragezeichen zu versehen.
Der Steuervorteil kommt in drei Varianten:
- 20 Prozent der Kosten für Umbaumaßnahmen, die dazu führen, dass ein Gebäude weniger geheizt bzw. gekühlt werden muss: Die Arbeiten müssen bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt werden. Maximal können Investitionen von jährlich 5000 Euro steuerlich angerechnet werden. Sowohl Eigentümer als auch Mieter profitieren.
- 40 Prozent der Investitionen für Arbeiten, die den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energien vermindern: Der Verbrauch muss um mindestens 30 Prozent reduziert werden oder die Energieklasse A bzw. B erreicht werden. Hier gilt die Höchstgrenze von 7000 Euro pro Jahr. Auch in diesem Fall müssen die Arbeiten bis Jahresende 2024 erfolgen und sowohl Eigentümer als auch Mieter können die Kosten absetzen.
- 60 Prozent der Ausgaben für weitere energetische Sanierungsarbeiten: Eigentümer, die bis zum 31. Dezember 2025 in Sanierungsarbeiten für Wohngebäude investiert haben, können diese Kosten absetzen. Pro Jahr können maximal 5000 Euro angerechnet werden, diese können auf eine Höchstgrenze von 15.000 Euro akkumuliert werden.
Mallorcas Baurecht steht vor dem Umbruch
Die Balearen-Regierung plant neben der Amnestie für Schwarzbauten auch Express-Baugenehmigungen.
29. Februar 2024
Die konservative Balearen-Regierung arbeitet an einer umfassenden Reform des Baugesetzes. Unter der Führung von Marga Prohens zielt der "Govern" darauf ab, mit der umstrittenen "Ley de Urbanismo" ihrer Vorgängerin aufzuräumen. Ursprünglich war geplant, das bestehende Gesetz lediglich zu modifizieren. Nun zeichnet sich ab, dass möglicherweise schon im Frühjahr ein komplett neues Regelwerk in Kraft tritt, welches das Baurecht auf den Inseln tiefgreifend umgestaltet.
Erste Informationen sickerten bereits durch: So plant die Regierung die Amnestie für illegale Bauten. Dabei soll an ein Gesetz von 2014 angeknüpft werden. Dies erlaubte unter bestimmten Auflagen und Bedingungen eine Legalisierung von Schwarzbauten. Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird die Neuauflage vorgeben, Gebäude energieeffizienter zu machen. Möglich ist auch, dass Installationen mit geringem Wasserverbrauch verlangt werden.
Etappenziel: Schneller bauen
Als erster Schritt des Reformprojekts sollen Express-Baugenehmigungen ermöglicht werden. Die Überprüfung von Bauverfahren könnte dabei ausgelagert werden. Ausgewählte Bauunternehmen erhalten die Möglichkeit, von ihnen geprüfte Projekte zeitnah bei den Behörden genehmigen zu lassen. Der Expressantrag wird mit höheren Kosten verbunden sein. Hintergrund des Vorhabens sind Beschwerden von Bauherren, dass Genehmigungen in einigen Gemeinden Mallorcas bis zu eineinhalb Jahre auf sich warten lassen.
Als Vorbild nannte Ministerpräsidenten Marga Prohens Valencia. Dort reduzierte das Expressverfahren die Wartezeit für Baugenehmigungen von 22 auf 2 Monate. Traurige Schlagzeilen machte Valencia allerdings in den vergangenen Tagen durch einen Großbrand in einem erst wenige Jahre alten Wohnblock. Umweltverbände auf Mallorca sehen das Vorhaben kritisch. Sie befürchten, dass durch die Auslagerung der Prüfverfahren Umweltschutzvorgaben unter die Räder kommen.
Weniger Steueraufwand für nichtansässige Vermieter
Adiós quartalsweise Erklärungen: Modelo 210 muss nur noch einmal im Jahr eingereicht werden.
15. Februar 2024
Die spanische Regierung hat die Deklarationspflicht für Nichtresidenten deutlich verändert. Nichtansässige Immobilieneigentümer, die Mieteinnahmen in Spanien ohne gewerbliche Tätigkeit generieren, müssen nun nur noch eine Jahreserklärung einreichen. Bisher mussten diese Mieteinnahmen – egal, ob sie aus Ferien- oder aus der Langzeitvermietung stammen – über das Modelo 210 quartalsweise erklärt werden.
Die Reform wurde am 25. Januar im spanischen Amtsblatt veröffentlicht; allerdings tritt sie rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die Erklärung ist zwischen dem 1. und dem 15. Januar des Folgejahres einzureichen.
Diese Änderung war aus unserer Sicht längst überfällig, da Mieteinnahmen oft – je nach Doppelbesteuerungsabkommen – im Heimatland nochmals deklariert werden müssen. Diese Steuererklärungen fallen zumeist jährlich an, sodass die bisherige spanische Verfahrensweise einen erheblichen administrativen Mehraufwand bedeutete.
Zu beachten gilt, dass die Gesetzesänderung das Einkommensteuergesetz für Nichtresidenten (LIRNR) betrifft. Falls Sie eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung ausüben, werden in jedem Fall Quartalserklärungen für die Umsatzsteuer fällig. Ist die Vermietung gewerblich, muss auch für die Einkommensteuer weiterhin alle drei Monate eingereicht werden. Gerne beraten Sie dazu unsere Kollegen unseres Kompetenzzentrums für Wohn- und Ferienvermietung.
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