Bau- und Immobilienrecht - Mallorca
Länderübergreifende Strukturen - Vermeidung der Vermögensteuer
2. Teambildung, Arras-Vertrag
- Alle beteiligten Parteien werden informiert. Unsere Anwälte, Steuerberater und Gutachter bilden ein Projektteam.
- Die Teamleitung erstellt einen ersten Arrasvertrag (Option) der umfänglich mit den Parteien diskutiert wird.
- Der ca. 15 bis 20-seitige Vertrag enthält alle notwendigen, versprochenen und zu liefernden bau-, zivil- und steuerrechtlichen Bestandteile.
Teambildung, Arras-Vertrag
Arrasvertrag - Erstes Zwischenergebnis
Durch diesen Vertrag hat der Investor (Käufer) das Recht für den Immobilienkauf erhalten. Der Verkäufer kann nur gegen Zahlung einer Vertragsstrafe die Immobilie an jemand anderen verkaufen. Bis zum vereinbarten Notartermin werden nunmehr detailliert die vertraglich zugesagten Eigenschaften der Immobilie mittels entsprechender Prüfmechanismen abgesichert.
Notarvertrag - Zweites Zwischenergebnis
Mit dem Notarvertrag ist ein wesentlicher Schritt vollzogen. Nunmehr bedarf es noch der Eintragungen in das Eigentumsregister (das wird in Spanien nicht vom Notar vorgenommen), den Behörden und der Versorgungsträger
8. Nachbereitung
- Erstellung notwendiger Steuererklärungen. Einreichung bei dem Finanzamt und Kontrolle der Vorgänge.
- In einem "Objektordner" werden alle Unterlagen gesammelt und dem Käufer in Papierform und digital übergeben.