Bau- und Immobilienrecht - Mallorca

Länderübergreifende Strukturen - Vermeidung der Vermögensteuer



Eine „Sorgfältige Prüfung“ (Due Diligence) bedeutet den Erwerb einer Immobilie auf wirtschaftliche, bau- und zivilrechtliche, steuerliche und finanzielle Verhältnisse zu analysieren. Die umfangreichen spanischen und regionalen Vorschriften werden für den gesamten Lebenszyklus der Immobilie länderübergreifend und zukunftsorientiert strukturiert. Die Abstimmung mit Ihren Beratern im Heimatland sowie die Berücksichtigung der familiären und generationenübergreifenden Vorstellungen der Erwerber gehören ebenfalls zu unserem Rundum-sorglos-Paket. 

Aus dem Maschinenraum der PlattesGroup zeigen wir Ihnen zum besseren Verständnis folgend unseren hausinternen Prozessablauf. Bei mittlerweile weit über vier Milliarden betreutem Immobilienvermögen wird der Prozess dauerhaft dem Rütteltest der Praxis unterworfen. 


1. Erstgespräch

  • Sachverhaltsermittlung (Kaufpreis, Finanzierung, Eigentümerstruktur, Neubau, Bestandsimmobilie etc.).
  • Ziele der Mandantschaft (Eigennutzung, Vermietung, Bauträgertätigkeit, Erb- und Schenkungsteuer etc.).
  • Erster Lösungsvorschlag (Personengesellschaft, Privateigentum, Nießbrauch, Wohnrecht etc.) .

Erstgespräch

Erstgespräch

1. Erstgespräch

  • Sachverhaltsermittlung (Kaufpreis, Finanzierung, Eigentümerstruktur, Neubau, Bestandsimmobilie etc.).
  • Ziele der Mandantschaft (Eigennutzung, Vermietung, Bauträgertätigkeit, Erb- und Schenkungsteuer etc.).
  • Erster Lösungsvorschlag (Personengesellschaft, Privateigentum, Nießbrauch, Wohnrecht etc.) .

2. Teambildung, Arras-Vertrag

  • Alle beteiligten Parteien werden informiert. Unsere Anwälte, Steuerberater und Gutachter bilden ein Projektteam.
  • Die Teamleitung erstellt einen ersten Arrasvertrag (Option) der umfänglich mit den Parteien diskutiert wird.
  • Der ca. 15 bis 20-seitige Vertrag enthält alle notwendigen, versprochenen und zu liefernden bau-, zivil- und steuerrechtlichen Bestandteile.

Teambildung, Arras-Vertrag

3. Unterzeichnung Arras-Vertrag

  • Der finalisierte und akzeptierte Arrasvertrag wird von den Parteien unterschrieben.
  • Die vereinbarten Zahlungen werden geleistet.

Arrasvertrag - Erstes Zwischenergebnis

Durch diesen Vertrag hat der Investor (Käufer) das Recht für den Immobilienkauf erhalten. Der Verkäufer kann nur gegen Zahlung einer Vertragsstrafe die Immobilie an jemand anderen verkaufen. Bis zum vereinbarten Notartermin werden nunmehr detailliert die vertraglich zugesagten Eigenschaften der Immobilie mittels entsprechender Prüfmechanismen abgesichert.


4. Umfangreiche Detailprüfung

  • Unsere Anwälte, Gutachter und Architekten beurteilen die tatsächlichen Gegebenheiten, die mit den behördlichen Unterlagen und Informationen abgeglichen werden.
  • Die Teamleitung hält die Parteien informiert und orchestriert die auftretenden Abstimmungsgespräche.
  • Die Ergebnisse werden in den notariellen Kaufvertrag, der begleitend vorbereitet wird, übernommen.

5. Steuerrechtliche Struktur

  • Unsere Steuerberater stimmen sich mit der Mandantschaft und deren Berater über mögliche Strukturen ab.
  • Der gesamte Lebenszyklus der Immobilie steht im Fokus: Erwerb, Nutzung, Verkauf, Erb- und Schenkungsvorgang.
  • Die Ergebnisse der Strukturgespräche werden durch das Team umgesetzt und entsprechend dokumentiert.

5. Steuerrechtliche Struktur

  • Unsere Steuerberater stimmen sich mit der Mandantschaft und deren Berater über mögliche Strukturen ab.
  • Der gesamte Lebenszyklus der Immobilie steht im Fokus: Erwerb, Nutzung, Verkauf, Erb- und Schenkungsvorgang.
  • Die Ergebnisse der Strukturgespräche werden durch das Team umgesetzt und entsprechend dokumentiert.

6. Notarvertrag, finale Umsetzung

  • Abstimmung der Verträge mit dem Notar. Information und Kommunikation über den finalen Notarvertrag. 
  • Information an alle Beteiligten (Verkäufer und dessen Anwalt, Mitarbeiter der Bank, Käufer, Makler etc.). 
  • Wir organisieren nicht nur den Notartermin sondern sind auch mit anwesend. Mögliche Übersetzungs- und Verständnisprobleme werden direkt gelöst.

Notarvertrag - Zweites Zwischenergebnis

Mit dem Notarvertrag ist ein wesentlicher Schritt vollzogen. Nunmehr bedarf es noch der Eintragungen in das Eigentumsregister (das wird in Spanien nicht vom Notar vorgenommen), den Behörden und der Versorgungsträger


7. Eigentumsumschreibung

  • Termingerechte Beantragung und Kontrolle der Eigentumsumschreibung im Register. Mitteilung an die beteiligten Behörden.
  • Beantragung und Kontrolle der Umschreibung aller beteiligter Versorgungsträger.

8. Nachbereitung

  • Erstellung notwendiger Steuererklärungen. Einreichung bei dem Finanzamt und Kontrolle der Vorgänge.
  • In einem "Objektordner" werden alle Unterlagen gesammelt und dem Käufer in Papierform und digital übergeben.

Finales Ergebnis - Sie sind Eigentümer einer Immobilie auf Mallorca 😊


9. Laufende Betreuung

  • Über unser "Eigentümerportal" haben Sie und Ihre Berater digitalen Zugriff auf alle notwendigen Unterlagen und Belege. Die Kommunikations- und Abstimmungskosten sind damit signifikant reduziert. 
  • Sollten Sie Interesse haben die dauerhafte steuerliche Betreuung der Immobilie durch uns vornehmen zu lassen, erstellen wir Ihnen dazu gerne ein Angebot.
  • Anfragen bitte an Wuf@PlattesGroup.net.

9. Laufende Betreuung

  • Über unser "Eigentümerportal" haben Sie und Ihre Berater digitalen Zugriff auf alle notwendigen Unterlagen und Belege. Die Kommunikations- und Abstimmungskosten sind damit signifikant reduziert. 
  • Sollten Sie Interesse haben die dauerhafte steuerliche Betreuung der Immobilie durch uns vornehmen zu lassen, erstellen wir Ihnen dazu gerne ein Angebot.
  • Anfragen bitte an Wuf@PlattesGroup.net.

Camí dels Reis 308, Edificio 3A, 2°, Complejo Ca'n Granada, 07010 Palma de Mallorca, Spain

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